Todesfall

Kontakt aufnehmen
Arzt
Hausarzt oder Notfallarzt (vgl. Nidwaldner Blitz), ausser im Spital oder in einem Heim.
Ausstellen der Todesbescheinigung
Pfarramt
Katholisches Pfarramt Stans: Sekretariat: Tel. 041 610 92 61
Festlegung des Bestattungstages (und evtl. des Fürbittgebetes und des 1. Monatsgedächtnisses), Gespräch über die Gestaltung des Trauergottesdienstes
Bestattungsinstitut
Einsargung und Überführung auf den Friedhof, ins Krematorium oder in einen vorläufigen Aufbahrungsort.
Für Nidwalden:
Bestattungsinstitut Flury GmbH
Tottikonstrasse 62
6370 Stans
041 610 56 39 Telefon, 041 610 94 64 Fax, 079 641 96 06 Mobil
info@bestattungsinstitut-flury.ch
www.bestattungsinstitut-flury.ch
Zivilstandsamt Nidwalden
Marktgasse 3, Stans, Tel. 041 618 72 60
Abgeben der ärztlichen Todesbescheinigung
Familienbüchlein (sofern vorhanden) oder andere Personalausweise vorlegen
Friedhofverwaltung Stans
Gemeindeverwaltung, Stansstaderstr. 18, Stans, Tel. 041 619 01 00
Festlegung der Art des GrabesMöglichkeiten der Bestattung
Erdbestattung (innerhalb von 5 Tagen nach dem Todeszeitpunkt)
9.00 Uhr Treffpunkt bei der Aufbahrungshalle, Abschied auf dem Friedhof,
9.30 Uhr Beerdigungsgottesdienst in der Pfarrkirche
Urnenbestattung
9.00 Uhr Treffpunkt bei der Aufbahrungshalle, Abschied auf dem Friedhof,
9.30 Uhr Beerdigungsgottesdienst in der Pfarrkirche
Urnenbestattung mit späterer Beisetzung der Urne
9.30 Uhr oder nach Vereinbarung Beerdigungsgottesdienst, Urnenbeisetzung auf dem Friedhof einige Tage später im Kreis der Angehörigen
Was bei einem Todesfall möglicherweise weiter zu beachten ist
Mitteilung an Angehörige und Verwandte
ev. Mitteilung an Arbeitgeber
Wünsche für die Gestaltung des Gottesdienstes, Lebenslauf
Es besteht die Möglichkeit, den Beerdigungsgottesdienst musikalisch von unserem Requiemchor gestalten zu lassen. Die Pauschalkosten für den Requiemchor betragen Fr. 50.-. Das Repertoire umfasst abgesehen von lateinischen mit Orgel begleiteten Requien auch die Deutsche Messe von Schubert, Motetten und Volkslieder.
Fürbittgebet: Gewöhnlich am Vorabend der Beerdigung um 19.30 Uhr im Oberen Beinhaus oder bei Abendmessen.
Weitere Möglichkeiten: Wohnheim Nägeligasse (Donnerstag:15.30 Uhr; Dienstag, Mittwoch, Freitag: 16.30 Uhr), Kapelle Mettenweg (16.30 Uhr).
Nach Absprache in den übrigen Kapellen der Gemeinden Stans und Oberdorf.
ev. Todesanzeige in Tageszeitung und/oder Amtsblatt
Publicitas Stans: Tel. 041 619 17 17, Fax 041 619 17 19
ev. Leidzirkular drucken lassen
Blumenschmuck für Sarg oder Urne
Treffpunkt für Imbiss nach dem Beerdigungsgottesdienst organisieren (ev. Mitteilung ans Pfarramt für Verkündigung im Gottesdienst)
Die Gemeinde Stans hat eine hilfreiche Broschüre zusammengestellt.
Die "Informationsbroschüre über das Erledigen der notwendigen Formalitäten" kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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Segen für Verstorbene
Den tiefen Frieden im Rauschen der Wellen,
den wünsche ich dir.
Den tiefen Frieden im schmeichelnden Wind,
den wünsche ich dir.
Den tiefen Frieden über dem stillen Land,
den wünsche ich dir.
Den tiefen Frieden unter den leuchtenden Sternen,
den wünsche ich dir.
Den tiefen Frieden vom Sohn des Friedens,
den wünsche ich dir.
(Hermann Multhaupt Hrsg., Mögest du immer ein Kissen für deinen Kopf haben, Grünewald Verlag)